Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 2

Die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 beauftragt.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Marktrat alsbald die Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.